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Alzheimer Gesellschaft Gelsenkirchen/proDem e.V. |
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Rechtliche Fragen "Meine Mutter hat Alzheimer. Darf Sie denn überhaupt noch Auto fahren?", ist häufig eine der ersten Fragen, die aufkommen. Ob Sie zu Hause oder im Heim leben, es gibt noch einige andere wichtige rechtliche und finanzielle Fragen, besonders im Zusammenhang mit der Pflegekasse und der Pflegestufe, die zu bedenken und zu klären sind. Bei allen diesen Fragen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Autofahren In Deutschland gibt es keine klare Regelung, ob ein Mensch mit Demenz weiterhin selber Auto fahren darf oder nicht. Obwohl klar ist, dass jede Demenzerkrankung im weiteren Verlauf zur Fahruntüchtigkeit führt. Als Angehörige sollten Sie offen und ehrlich mit dem Betroffenen darüber sprechen. Denn häufig ist die Einsicht in die schwindende Fahrtüchtigkeit gering. Unterstützung bietet Ihnen dabei ärztlicher Rat. Jeder, auch eine unabhängige Person, kann ein Fahrtauglichkeitsgutachten beantragen. Geschäftsfähigkeit und Vollmachten Die Diagnose Demenz beziehungsweise eine rechtliche Betreuung schränken die Geschäftsfähigkeit ein. Lediglich die rechtliche Betreuung oder eine Vollmacht berechtigen Angehörige, Verträge zu schließen, rückgängig zu machen oder zu kündigen. Um eine Vollmacht zu erteilen, muss der Vollmachtgeber jedoch voll geschäftsfähig sein. Deswegen sollte die Vollmacht bei einem Notar ausgestellt werden, der die Geschäftsfähigkeit überprüfen muss. Die Geschäftsfähigkeit wird aufgrund eines ärztlichen Gutachtens festgestellt. Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht gestattet dem Bevollmächtigten die gesamte rechtliche Vertretung in den Bereichen, die in der Vollmacht genannt sind (etwa Vermögenssorge für Bankgeschäfte und Immobilienbesitz, Gesundheitssorge). Liegt eine gültige Vollmacht beim zentralen Vorsorgeregister vor, wird in der Regel keine rechtliche Betreuung eingerichtet. Rechtliche Betreuung Menschen, die ihre Alltagsgeschäfte nicht mehr selber regeln können, können unter rechtliche Betreuung gestellt werden. Das ist Aufgabe des Vormundschaftsgerichts. Das Gericht setzt den Betreuer (rechtlichen Vertreter) ein und überwacht ihn. Der Betreuer muss laut Gesetz alle Entscheidungen zum Wohle und im Sinne des Betreuten treffen. Die Betreuung ist zeitlich befristet und kann von Angehörigen, die dazu in der Lage sind, oder Berufsbetreuern übernommen werden. Bei dauerhaft beeinträchtigenden medizinischen Maßnahmen oder einer Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung wird immer das Vormundschaftsgericht mit einbezogen. Betreuungsverfügung Die Betreuungsverfügung ist eine Wunschäußerung. Darin legt eine Person fest, wen sie als rechtlichen Betreuer wünscht oder wie sie im Falle einer Betreuung leben möchte. Die Betreuungsverfügung ist nicht an die volle Geschäftsfähigkeit des Verfassers gebunden. Allerdings ist die Verfügung für den Betreuer oder den Richter bindend - vorausgesetzt die Person hat noch die in der Verfügung geäußerten Wünsche, beziehungsweise der gewünschte Betreuer ist selber noch zu einer Betreuung in der Lage. Die Betreuungsverfügung sollte, wie alle wichtigen Dokumente, unterschrieben und in Kopie bei den betroffenen Personen hinterlegt werden. Patientenverfügung Ihre medizinischen Behandlungswünsche, für den Fall, dass Sie selber nicht mehr entscheidungsfähig sind, halten Sie in einer schriftlichen Patientenverfügung fest. Sie sollte alle zwei Jahre neu unterschrieben werden. Sinnvoll ist die Patientenverfügung in Kombination mit einer Vorsorgevollmacht (mit Bereich Gesundheitssorge) oder einer Betreuungsverfügung. Versicherungen Einige Versicherungen, unter anderem Haftpflichtversicherungen, verlangen, dass ihnen die Diagnose "Demenz" mitgeteilt wird. Allerdings gehen verschiedene Versicherungen unterschiedlich damit um. Erkundigen Sie sich! |
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